REHA SPORT

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Demnächst bei uns in Obernzenn

Rehasport für alle Kassen zugelassen


Rehasport ist die Kurzform von Rehabilitationssport und findet als Gruppentraining statt, das von qualifizierten Übungsleitern betreut wird. Beim Rehasport handelt sich um eine Leistung für von (körperlich) Behinderung bedrohten Menschen, die wieder dauerhaft in das Arbeitsleben sowie in die Gesellschaft integriert werden sollen. Der Arzt verordnet die Teilnahme am Rehasport. Er händigt betroffenen Menschen das Formular 56 für Rehasport oder Funktionstraining aus, welches sie bei ihrer Krankenkasse einreichen. Nach Bewilligung des Formulars kann sich der Rehasportler eine Rehasport-Einrichtung suchen, einen Termin vereinbaren und schließlich mit dem Gruppentraining beginnen. Das Sozialgesetzbuch schreibt einen Leistungsanspruch im §64 SGB IX als ergänzende Maßnahme gesetzlich vor. Damit gilt: „Rehasport – vom Arzt verordnet und zu 100% von den Krankenkassen bezahlt!“


Ziele des Rehasports


Neben der Eingliederung ins Berufs- und Alltagsleben verfolgt der Rehasport weitere Ziele. So soll der Teilnehmer nach Ablauf der Maßnahme (meist 24-36 Monate) motiviert werden, die erlernten Übungen in Eigenverantwortung durchzuführen. Das finale Ziel lautet, den Rehasportler dauerhaft zu einer gesunden Lebensweise mit regelmäßiger sportlichen Betätigung zu bewegen


Teilnahme am Rehasport


Der Arzt, gewöhnlich der Hausarzt, verordnet seinem Patienten Rehabilitationssport und stellt ihm das Formular 56 aus

Diese Verordnung muss bei der Krankenkasse des Patienten eingereicht und genehmigt werden

Nach Genehmigung kann der Patient kostenfrei am Rehasport teilnehmen und sich einen Rehasport-Anbieter suchen


Rehasport-Gruppentraining


Rehasport wird ausschließlich in Form von Gruppentraining angeboten. Alle weiteren Vorschriften liefert die gesetzliche Rahmenvereinbarung von 2011. Vor einer Teilnahme am Gruppentraining gelten folgende Voraussetzungen:

Voraussetzungen Reha Sport

  1. Rehasportler haben mit einer Verordnung den Anspruch auf 50 Übungseinheiten innerhalb der nächsten 18 Monate
    –> Sonderfälle (chronische Erkrankungen) sind 120 ÜE, die innerhalb von 36 Monaten abzutrainieren sind
  2. Ein Gruppentraining besteht mindestens aus 5 und maximal aus 15 Teilnehmern 
  3. Eine Einheit dauert 45 min (Ausnahmen 60 min)
  4. Das Training wird ausschließlich von einem qualifizierten Übungsleiter geleitet
  5. Kindergruppen werden bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs angeboten, Gruppen für Erwachsene ab dem 15. Lebensjahr
  6. Nach Ablauf einer Verordnung sind Folgeverordnungen möglich

 

  

 

  

  

 

ANMELDUNG REHA SPORT

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